Steuerrechtliche Begünstigungen für freiwillige Zuwendungen

Die Bürgerkapelle Gries ist im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen der Provinz Bozen mit Dekret Nr. 172/1.1 vom 21/05/1996 eingetragen.

 

Aus diesem Grund kann für die Spenden sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen eine steuerrechtliche Begünstigung in Form von Steuerfreibeträgen oder Steuerabzugsbeträgen in Anspruch genommen werden:

 

Unternehmen können die gespendeten Beträge von ihrem Betriebseinkommen im Ausmaß von maximal 10% des erklärten Einkommens abziehen. Übersteigen Geld- oder Sachspenden das Gesamteinkommen des Jahres, so kann der Überschuss auf die vier Folgejahre übertragen werden.

 

Privatpersonen können einen Betrag im Ausmaß von 35% der Spendensumme bis zu einer Höchstsumme von 30.000 Euro von der Einkommenssteuer abziehen. Alternativ zu diesem Steuerabzug kann eine Minderung der Steuergrundlage im Ausmaß von höchstens 10% des erklärten Einkommens gewählt werden.

 

Für alle Zuwendungen, die auf das Bankkonto der Bürgerkapelle mit der Begründung Spende eingehen, wird eine Bestätigung im Sinne des Art. 83 Abs. 2 des D. Lgs. 117/2017 ausgestellt.

 

 

Unternehmen         

Steuerfreibetrag bis zu 10% des erklärten Einkommens

 

 

 

 

 

 

Privatpersonen

Steuerabzug von 35% bis max. Euro 30.000

oder

Steuerfreibetrag bis zu 10% des erklärten Einkommens

 

Kontakt

Bürgerkapelle Gries 

Fagenstrasse 45/c

39100 Bozen 

Steuernummer 80006220216

info@bkgries.it

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